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Handhafte Tat

Handhafte Tat Logo #42173handhafte Tat (v. mhd. hanthaft, hanthaftec = was man in Händen hat; lat. furtum manifestum). Ein Verbrechen, bei dem der Täter noch mit der Beute oder mit der Waffe in Händen, in flagranti, auf frischer Tat ertappt und unmittelbar ergriffen oder bei der Verfolgung gestellt wurde. Die Tat durfte nic...
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handhafte Tat Logo #42871im Mittelalter ein Vergehen, bei dem der Täter noch am selben Tage von den durch das Gerüfte herbeigerufenen Nachbarn festgenommen wurde. Er galt damit als der Tat überführt. Im frühen Mittelalter konnte er sofort getötet werden ( Klage gegen den toten Mann ), später wurde er dem Gericht übergeben, dort aber nicht mehr zum Reinig...
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